Stornobedingungen
Diese Standardbedingungen gelten für neue Direktbuchungen, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Abweichend vereinbarte Sondertarife und Plattformbedingungen gehen vor. Bestehende Buchungen behalten ihre vereinbarten Bedingungen.
Rücktritt vor der Anreise
Berechnungsgrundlage ist der gesamte vereinbarte Arrangementpreis des gebuchten Aufenthalts.
| Frist vor Ankunft | Stornogebühr |
|---|---|
| Mindestens 3 Monate | kostenfrei |
| Weniger als 3 Monate, mindestens 1 Monat | 40 % |
| Weniger als 1 Monat, mindestens 1 Woche | 70 % |
| Weniger als 1 Woche | 90 % |
Monate sind Kalendermonate, keine pauschalen 30-Tage-Zeiträume. Erklärungen müssen bis 24 Uhr des letzten Fristtags eingehen.
Nichtanreise und verspätete Ankunft
Ohne vereinbarte spätere Ankunft endet die Beherbergungspflicht grundsätzlich um 18 Uhr am Ankunftstag. Bei Anzahlung bleibt das Zimmer bis spätestens 12 Uhr am Folgetag reserviert; bei Vorauszahlung für mehr als vier Tage bis 18 Uhr des vierten Tages (Ankunftstag mitgezählt), sofern keine spätere Ankunft mitgeteilt wurde. Bitte informieren Sie uns bei Verspätung.
Entgelt bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise
Eine Nichtanreise oder frühere Abreise löst nicht automatisch eine pauschale 100-%-Gebühr aus. Bleibt die vereinbarte Leistung möglich und wird sie aus persönlichen Gründen nicht genutzt, kann der vereinbarte Entgeltanspruch nach § 1107 ABGB fortbestehen. Ersparte Aufwendungen und Vorteile einer anderweitigen Verwertung werden abgezogen. Vereinbarte Ausnahmen und gesetzliche Befreiungen bleiben maßgeblich; die Abrechnung erfolgt anhand des konkreten Falls. Die Stornostaffel wird dafür nicht pauschal übernommen.
Außergewöhnliche Anreisehindernisse
Sind durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Anreisemöglichkeiten versperrt, entfällt nach AGBH 5.7/5.8 das Entgelt für die betroffenen Anreisetage. Wird die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich, lebt die Zahlungspflicht ab diesem Zeitpunkt auf.
Quellen und Fassung
Hotel-Fassung HB-STORNO-20260917-1 · Stand 17.09.2026. Grundlage: die im WKO-Rechtshinweis vom 04.02.2026 verlinkte bereinigte AGBH-Fassung (Dateistand 26.01.2026), Abschnitte 5.2–5.8 und 18.1–18.2. Ergänzend § 1107 ABGB. Die gestrichene frühere Klausel 15.2 wird nicht übernommen. Andere Hotel-AGB werden hierdurch nicht ersetzt.
WKO – AGBH · AGBH (DE) · § 1107 ABGB
Abruf: 17.09.2026